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Ein im Arbeitsrecht häufig mit der Kündigung in Zusammenhang gebrachter Begriff ist der, der Abfindung. Aber was genau ist eine Abfindung und ab wann besteht Anspruch auf eine Abfindung? Diese und weitere Fragen können Ihnen die Fachanwälte für Arbeitsrecht Herr Dietmar Schoßland und Frau Sonja Moser aus Eschborn beantworten. Ebenso erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Zahlung einer Abfindung erfüllt sein müssen.
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, wenn ihr Arbeitsverhältnis endet. Es ist ein Irrglaube, wenn Arbeitnehmer davon ausgehen, dass ihnen nach Aussprache einer Kündigung automatisch eine Abfindung zusteht. Doch Rechtsanwalt Dietmar Schoßland und Rechtsanwältin Sonja Moser aus Eschborn lenken ein: Wurden beispielsweise durch Sozialpläne oder tarifliche Verträge Abfindungsregelungen festgehalten, besteht in solchen Fällen doch ein Abfindungsanspruch. Natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine freiwillige Vereinbarung über Abfindungszahlungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses treffen.
Bei einer Abfindung handelt es sich um eine einmalige Zahlung, die ein Arbeitnehmer bei Verlust seines Arbeitsplatzes (und somit ggf. auch Verlust seiner Existenzgrundlage) erhalten kann. Häufig passiert es bei betriebsbedingten Kündigungen, dass Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, weil durch Fusionen oder sonstige Umstrukturierungen in Firmen Arbeitsplätze wegfallen und auch keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten für diese Arbeitnehmer bestehen (das ist jedoch immer genau zu prüfen!). Erhalten Arbeitnehmer völlig unerwartet eine Kündigung, obwohl sie sich keiner Schuld bewusst sind, sie jedoch aus bestimmten Gründen auch kein Anliegen an einem Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses haben, können sich betroffene Personen an die Fachanwälte für Arbeitsrecht Schoßland und Moser wenden. So kann eine Abfindung womöglich eingeklagt werden. In aller Regel gelingt es den erfahrenen Rechtsanwälten in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber eine Abfindung – oft deutlich oberhalb der üblichen Sätze – zu vereinbaren.
Im Regelfall liegt die Höhe einer Abfindung im Bereich eines vollen oder zumindest halben Bruttomonatsgehalts pro Beschäftigungsjahr. Jedoch beeinflussen auch Verhandlungsgeschick und Branche die Höhe der Abfindung. Arbeitnehmer und auch leitende Angestellte sollten in jedem Fall in einem persönlichen Gespräch mit den Fachanwälten Schoßland und Moser die Chancen und Risiken abwägen. Wichtig ist bei der Höhe einer Abfindung nicht nur die juristische Kompetenz, sondern insbesondere auch die jahrelange Erfahrung der Rechtsanwälte in Verhandlungen.
Oftmals führen rechtliche Fehleinsachätzungen dazu, dass Abfindungszahlungen viel zu hoch (Nachteil für den Arbeitgeber) oder bei Weitem zu niedrig (Nachteil für den Arbeitnehmer) ausfallen. Mit einer präzisen, juristischen Beurteilung durch einen Rechtsanwalt – wie Fachanwalt für Arbeitsrecht Dietmar Schoßland und Fachanwältin Sonja Moser aus Eschborn – kann sichergestellt werden, dass eine Abfindungszahlung in angemessener Höhe stattfindet. Auch wenn Arbeitgeber sicherlich gerne darauf verzichten, eine Abfindung zu zahlen, kann es im Interesse des Arbeitgebers sein, eine solche im Rahmen eines Kündigungsverfahrens dennoch zu zahlen. Insbesondere dann, wenn die ausgesprochene Kündigung vor Gericht keinen Bestand haben würde und ein gerichtliches Verfahren und das damit zusammenhängende Risiko wesentlich kostenintensiver für den Arbeitgeber werden würde.