in Eschborn und Oberursel
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Über einen Arbeitsvertrag werden gegenseitige Regelungen und Verpflichtungen von Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber festgehalten. Im Folgenden erfahren Sie, welche Inhalte ein Arbeitsvertrag aufweisen muss, wann er als rechtlich zustande gekommen gilt und mehr. Wir, die Rechtsanwälte Sonja Moser und Dietmar Schoßland verfügen über besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht und sind ausgewiesene Fachanwälte auf diesem Gebiet. Ratsuchende können sich daher einer hohen Kompetenz sicher sein und sich bedenkenlos an die Kanzlei Schoßland Rechtsanwälte wenden.
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag frei gestaltet werden, er darf dabei jedoch gesetzlichen Vorschriften, Bestimmungen u. a. m. nicht entgegenstehen. Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis länger als einen Monat dauert, haben einen Anspruch darauf, dass zumindest die wesentlichen Inhalte des Vertrags schriftlich festgehalten werden. Zu den Mindestangaben fallen unter anderem Name, Anschrift, Zeitpunkt des Beginns, (voraussichtliche) Dauer des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Höhe des Entgelts, Urlaubsdauer und Kündigungsfristen. Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags auch einen erfahrenen Rechtsanwalt – wie Rechtsanwalt Dietmar Schoßland und Rechtsanwältin Sonja Moser, mit Büros in Eschborn & Oberursel – hinzuzuziehen. So wird nicht nur materiellen, sondern auch formalen Fehlern in Verträgen vorgebeugt.
Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Eschborn können bzgl. Gestaltung / Anforderungen an Arbeitsverträge und deren Prüfung sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern behilflich sein. Die Prüfung des Arbeitsvertrags ist für Arbeitnehmer vorteilhaft, da so für sie womöglich nachteilige oder sogar rechtlich unzulässige Vereinbarungen aufgedeckt werden können. Arbeitgeber profitieren von einer Prüfung durch einen Fachanwalt insofern, als dass die Niederschrift unzulässiger Klauseln von vornherein verhindert und unnötige Kosten in der Zukunft vermieden werden können.
Kurz und knapp: Ja. Ein wirksamer Arbeitsvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Wir, Rechtsanwältin Moser und Rechtsanwalt Schoßland aus Eschborn, raten jedoch zu einer schriftlichen Form, da nur dann in möglichen Streitfällen konkrete Regelungen bestehen, die schon im Vorfeld langjährige Rechtsstreite vermeiden können.
Neben konkretem Aushandeln eines schriftlichen Arbeitsvertrags – ob mit oder ohne Hilfe eines Rechtsanwalts, wie Fachanwalt für Arbeitsrecht Dietmar Schoßland sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht Sonja Moser aus Eschborn – oder einer mündlichen Vereinbarung, kann ein Arbeitsvertrag auch durch ein sogenanntes schlüssiges Verhalten zustande kommen. Wird eine Person von einem Arbeitgeber gefragt, ob sie ab Datum X eine Tätigkeit als z. B. Entwickler oder Bürokraft ausüben möchte, die befragte Person ohne konkrete Beantwortung im Betrieb erscheint und mit der Arbeit beginnt, ist durch dieses Verhalten ein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Zumindest besteht in Fällen ohne Arbeitsvertrag, bei aber ausgeübter Tätigkeit ein sogenanntes faktisches Arbeitsverhältnis.
Sie haben Fragen zu Arbeitsverträgen oder auch anderen Bereichen des Arbeitsrechts? Die Fachanwälte Schoßland und Moser stehen Ihnen gerne zur Verfügung.