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AMG Schoßland Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht Kündigung

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Zu den am häufigsten angesprochenen Themenbereichen des Arbeitsrechts gehört die Kündigung. Insbesondere auf Arbeitnehmerseite stellt sie einen starken Einschnitt in die Existenzgrundlage dar. Eine Kündigung kann von beiden Parteien (Arbeitnehmer wie Arbeitgeber) ausgesprochen werden, wobei sich beide an gewisse Richtlinien zu halten haben.

Bei einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen – ab Zugang der Kündigung – eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingelegt werden. Ansonsten gilt die Kündigung als sozial gerechtfertigt und auch eine beabsichtigte Verhandlung über eine Abfindung wird nicht mehr möglich sein.

Sowohl Rechtsanwalt Schoßland, als auch Rechtsanwältin Moser aus der Kanzlei Schoßland Rechtsanwälte sind als Fachanwältin und Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtigen Ansprechpartner für Unternehmen und Arbeitnehmer, wenn es um Formulierung oder Abwehr von Kündigungen geht. Die Mandanten, aus dem gesamten bundesdeutschen Raum, primär aus Eschborn und Oberursel, aber auch umliegenden Städten, werden gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Kündigungsfrist

Im Regelfall haben sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber an vorgegebene Kündigungsfristen zu halten. Nach BGB § 622 kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 1 Monat zum 15. oder Monatsende aufgelöst werden. Die Frist für Kündigungen durch den Arbeitgeber steigt mit Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers – beginnend mit 1 Monat bei 2 Jahren Zugehörigkeit, hin zu 7 Monaten bei 20 Jahren. Grundsätzlich darf die Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber. Bei Fragen zu Kündigungsfristen stehen Anwalt Herr Schoßland und Anwältin Frau Moser Ratsuchenden jederzeit zur Verfügung.

Arten der Kündigung

Die Aussprache einer Kündigung im Arbeitsrecht kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Je nach Art der Kündigung gelten verschiedene Voraussetzungen für deren Rechtskraft. So muss einer verhaltensbedingten Kündigung im Regelfall eine Abmahnung vorausgehen. Was viele nicht wissen: Auch der Arbeitnehmer kann seinen Arbeitgeber abmahnen, wenn dieser z. B. das Gehalt regelmäßig nicht pünktlich überweist.

Ist ein Arbeitnehmer regelmäßig durch Krankheit arbeitsunfähig und besteht eine sogenannte negative Prognose, kann es zur Aussprache einer krankheitsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber kommen. Bei wirtschaftlichen Problemen eines Betriebs, bei Fusionen oder ähnlichen betrieblichen Änderungen kann es passieren, dass Arbeitsplätze wegfallen. In solchen Fällen ist von einer betriebsbedingten Kündigung die Rede.

Fristlose Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung (auch fristlose Kündigung) muss eine derart gravierende Störung des Arbeitsverhältnis‘ (durch Verletzung der Vertragsvereinbarung oder unangemessenes Verhalten) vorliegen, dass eine Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnis‘ bis zu einer fristgerechten Kündigung nicht mehr zumutbar ist. Typische Gründe für eine fristlose Kündigung sind u. a. schwere Beleidigung, tätlicher Angriff oder bewusste Zerstörung von Betriebseigentum.

Sie haben eine Kündigung erhalten und wissen nicht, wie Sie nun am besten vorgehen sollten? Oder beabsichtigen Sie, eine Kündigung aufzusetzen, haben aber Bedenken, rechtliche Details zu übersehen? Dietmar Schoßland, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Arbeitsrecht Sonja Moser helfen Ihnen zu allen Belangen rund ums Arbeitsrecht.